AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausmann Handwerksdienstleistungen Ivo Tobias Krist

Holsteinische Straße 48, 12163 Berlin

Sprachliche Gleichbehandlung

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB überwiegend die männliche Form verwendet (z. B. „Auftraggeber“, „Handwerker“). Dies erfolgt ausschließlich aus Gründen der Vereinfachung und schließt alle Geschlechter gleichermaßen ein. Die verkürzte Sprachform ist nicht diskriminierend gemeint.

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Hausmann Handwerksdienstleistungen Ivo Tobias Krist (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.

1.2 Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossen werden.

1.3 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird.

1.4 Individuelle Vereinbarungen (inkl. Nachträge) haben Vorrang vor diesen AGB; sie bedürfen mindestens der Textform (z. B. E‑Mail).

1.5 Ergänzend gelten die Bestimmungen der VOB/B in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der VOB/B gehen diese AGB vor. Auf Wunsch stellen wir dem Auftraggeber die VOB/B in Textform zur Verfügung.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag wird durch die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebots durch den Auftraggeber geschlossen.

2.2 Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist können sich Preise aufgrund von Materialkosten, Arbeitslöhnen oder anderen Faktoren ändern.

2.3 Bei telefonischen Absprachen kommt der Vertragsschluss erst nach einer Auftragsbestätigung in Textform durch den Auftragnehmer zustande.

2.4 Die vereinbarten Leistungen richten sich abschließend nach dem Angebot. Zusätzliche Arbeiten oder unvorhergesehene Umstände werden separat abgerechnet.

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen; der Auftragnehmer bleibt verantwortlicher Vertragspartner.

3. Angebote über Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand (Stundenlohnarbeiten)

3.1 Der Stundensatz für Leistungen nach tatsächlichem Aufwand sowie die Anfahrtspauschale ergeben sich aus der aktuellen Preisübersicht. Diese wird dem Auftraggeber im Zuge der Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellt.

3.2 Neben Stundensatz und Anfahrt können Rüstzeiten, die Nutzung von Großmaschinen/Sonderfahrzeugen sowie Be‑ und Entsorgungen zusätzlich anfallen und werden gesondert berechnet.

4. Angebote über Leistungen nach pauschalen Festpreisen

4.1 Für fest definierte Leistungen wird ein pauschaler Festpreis angeboten. Grundsätzlich werden nur die im Angebot ausdrücklich aufgelisteten Leistungen erbracht.

4.2 Der Festpreis richtet sich nach den erfragten Rahmenbedingungen (u. a. Ausführungszeitpunkt, Art des Bauvorhabens, Zugänglichkeit, Abschluss des Vorgewerks). Rüstzeiten für Auf‑ und Abbau sind im Festpreis berücksichtigt.

4.3 Werden vereinbarte Rahmenbedingungen zu Beginn nicht vorgefunden, wird der entstehende Mehraufwand nach tatsächlichem, nachweisbarem Aufwand berechnet; zusätzlich fällt je notwendiger neuer Baustelleneinrichtung eine Pauschale gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht an. Bei erheblichen Abweichungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Vereinbarung eines Nachtrags in Textform zurückzustellen.

4.4 Bei Festpreisen legt der Auftragnehmer die Reihenfolge der Arbeitsschritte fest. Arbeitsanweisungen werden ausschließlich durch die Vorgesetzten des Auftragnehmers erteilt; Ausnahmen gelten nur für Stundenlohnarbeiten mit Gegenzeichnung der Leistungsnachweise durch den Auftraggeber.

4.5 Treten Unwägbarkeiten im Verlauf der Arbeiten auf, werden diese durch Nachtrag geregelt und gesondert vergütet.

5. Anfahrt und Lieferwege

Die Anfahrt zum Ort der Leistungserbringung wird gemäß Preisübersicht berechnet.

Der Auftragnehmer kann bei Liefer‑ und Beschaffungsfahrten Fahrtkosten erheben.

Bei Festpreisangeboten kann die Anfahrt bereits inbegriffen sein; maßgeblich ist das Angebot.

6. Sonderzuschläge

Für Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mo–Fr 8–16 Uhr) können Sonderzuschläge gemäß Preisübersicht erhoben werden.

Bei Bereitschafts‑/Abrufleistungen können Sonderzuschläge anfallen (vgl. Angebot).

Nebenabreden zu Sonderzuschlägen bedürfen mindestens der Textform.

7. Rechnung und Zahlung

Das Mindestauftragsvolumen beträgt eine Stunde pro eingesetztem Handwerker zuzüglich der Anfahrtspauschale.

Nach der ersten vollen Stunde erfolgt die Abrechnung in Halbstunden-Schritten, sofern der Zeitaufwand über eine Stunde hinausgeht.

Bei Auftragsbeginn wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 % des Auftragswertes fällig. Weitere angemessene Abschlagszahlungen können je nach Fortschritt der Arbeiten verlangt werden. Abschlagsrechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten bis zum vollständigen Eingang fälliger Abschlagszahlungen zurückzustellen; hieraus resultierende Verzögerungen gehen nicht zu seinen Lasten.

Sammelrechnungen für mehrere Aufträge sind möglich. Sie werden spätestens am Monatsende oder bei Erreichen einer Rechnungssumme von 1.000,00 € netto erstellt.

Die Schlussrechnung ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die sofortige Zahlung der Schlussrechnung gilt als erfüllt, wenn der Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung auf dem Konto des Auftragnehmers eingeht.

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Bei Mängeln darf der Einbehalt höchstens das Doppelte des Wertes der Nachbesserung betragen. Der Restbetrag bleibt sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Gegenüber Unternehmern wird zudem eine Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben. Gegenüber Verbrauchern werden Mahnkosten in Höhe von 5 € je Mahnung für den entstandenen Sachaufwand berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist.

8. Ausführungen

Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken verschiedener Gewerke zu koordinieren. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bauzeitverlängerung sowie Erstattung nachweislicher Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, erneute Anfahrt, Gerüststandzeiten).

Die Arbeiten sind nach den vereinbarten Fristen zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. Ein Bauzeitplan ist nur verbindlich, wenn er vor Arbeitsbeginn ausdrücklich vereinbart wurde. Wird der Auftragnehmer in der Ausführung behindert (z. B. fehlender Baustellenzugang, nicht abgeschlossene Vorgewerke), hat er dies unverzüglich in Textform anzuzeigen. Für die Dauer der Behinderung verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; nachweisliche Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von zehn Werktagen abzunehmen. Die Abnahme richtet sich nach § 12 VOB/B. Gegenüber Verbrauchern gilt ergänzend § 640 Abs. 2 BGB; erfolgt keine Abnahme innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

9. Mängelrechte

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach der VOB/B und beträgt vier Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.

Weitergehende Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

10. Haftung, höhere Gewalt

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die ordnungsgemäße Erfüllung erforderliche Sorgfalt bei der Ausführung des Auftrags stets einzuhalten.

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für Schäden, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten zu erfüllen, insbesondere verpflichtet der Auftraggeber sich, die abgesprochenen Rahmenbedingungen zu stellen und den Auftragnehmer bei Änderungen frühzeitig zu informieren.

Bei Nichterfüllung des Auftrages haftet der Auftragnehmer nicht, wenn die Nichterfüllung auf einem von ihm nicht zu vertretenen Grund beruht, der den Auftragnehmer daran hindert, seine Verpflichtungen aus der vertraglichen Vereinbarung zu erfüllen. Solche Ursachen stellen jegliche Arten von höherer Gewalt dar, wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen und gesetzliche Anordnungen. In solchen Fällen wird ein neuer Termin zur Auftragserfüllung vereinbart. Nachweisliche Mehrkosten, die durch die Verzögerung entstehen (z. B. Materialpreiserhöhungen, erneute Baustelleneinrichtung), werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster‑Widerrufsformular finden Sie unter: hausmann.berlin/widerruf.

12. Eigentumsvorbehalt und Entsorgung

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Entsorgungen von Bauschutt, Verpackungen oder Sonderabfällen werden nach Aufwand oder pauschal gemäß Preisübersicht berechnet.

Nicht vereinbarte Entsorgungsleistungen sind keine Nebenpflicht des Auftragnehmers.

13. Bauhandwerkersicherung

Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber nach § 650f BGB eine Sicherheit für die vereinbarte Vergütung einschließlich Nachträgen verlangen. Art und Umfang der Sicherheit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Wird die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen, vom Auftragnehmer gesetzten Frist geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen.

14. Kündigung

Das Kündigungsrecht des Auftraggebers richtet sich nach § 648 BGB bzw. § 8 VOB/B. Bei freier Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; ersparte Aufwendungen werden mit 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung pauschaliert. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer Ersparnisse vorbehalten.

Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht leistet, seine Mitwirkungspflichten wiederholt verletzt oder die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB nicht fristgerecht stellt.

Bei Kündigung aus wichtigem Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung nachweislicher Kosten für bereits bestellte Materialien und gebundene Subunternehmerleistungen.

15. Datenschutz

Im Rahmen der Leistungserbringung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers erhoben und verarbeitet, soweit dies erforderlich ist oder gesetzlich erlaubt.

Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Die Daten werden vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

Alle Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hausmann.berlin/datenschutz.

16. Schlussbestimmungen und Vertraulichkeit

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Angebote und Unterlagen sind vertraulich und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.

Stand: März 2026